Ob als Verein, Händler oder Privatinitiative – mitmachen ist angesagt!

Für viele Vereine und Händler steht das Leichlinger Stadtfest am dritten Wochenende im September seit Jahren schon im Kalender vermerkt. Sie wissen, dass dort ein interessantes Publikum, eine gute Stimmung und viel Abwechslung geboten wird. Auf dem Leichlinger Stadtfest treffen sich überwiegend Leichlinger Bürgerinnen und Bürger, die sich darauf freuen, Spaß zu haben, Freunde zu treffen und das Angebot der Händler und Vereine zu erkunden.

Die Vorteile für eine Teilnahme am Stadtfest sind vielfältig:

  • großes Publikumsinteresse
  • keine feste Altersstruktur
  • Traditionsveranstaltung seit mehr als 45 Jahren
  • umfangreiches Bühnenprogramm
  • zentrale Lage in der Leichlinger Innenstadt

Klicken Sie HIER für eine unverbindliche Anfrage zur Teilnahme.

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

Vereine und Händler, die letztes Jahr dabei waren, erhalten die Anmeldeunterlagen automatisch.

Bedingungen zur Teilnahme am Stadtfest

§ 1

Der Stand wird eigenverantwortlich in haftungs- und steuerrechtlicher Hinsicht vom Anmeldenden geführt. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die durch den Auf- und Abbau und den Betrieb des Geschäftes entstehen. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist abzuschließen.

§ 2

Aufbauzeiten:

Brückerfeld/Postwiese: Donnerstag ab 16:00 Uhr bis Freitag 14:45 Uhr (natürlich muss aus organisatorischen Gründen ggf. mit Wartezeiten gerechnet werden). Hier gilt nicht: “ Wer zuerst da ist baut zuerst auf. “ 

Querspange : abhängig vom Stellplatz ,Rücksprache erforderlich

Brückenstraße: Freitags ab 19:00 Uhr nach Komplettsperrung der Innenstadt, Samstag und Sonntag ab 07:00 Uhr bis max. 10:45 Uhr

Verkaufszeiten: Freitag ab 17:00 Uhr bis 23:30 Uhr, Samstag ab 11:00 Uhr bis 23:30 Uhr, Sonntag ab 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Abbauzeiten: nur Sonntag ab 18.00 Uhr, wenn eine Gefährdung der Besucher ausgeschlossen ist! Montagmorgen, 06:00 Uhr, müssen alle Stände abgebaut, abtransportiert und alle Standplätze gereinigt sein! Die oben angegebenen Zeiten sind unbedingt einzuhalten! Der Veranstaltungsablauf ist organisatorisch so einzurichten, dass die Aufräumarbeiten samstags um 24:00 Uhr und sonntags um 22:00 Uhr abgeschlossen sind und der Schutz der Nachtruhe gemäß §9 des Landes-Immissions-Schutz-Gesetzes (LImSchG) vom 18.3.1975 (GV NW S.232) in der zurzeit gültigen Fassung gewährleistet ist.

§ 3

Das Organisationsteam stellt an zentraler Stelle Stromanschlüsse zum Betreiben der Verkaufsstände zur Verfügung. Die Verlegung der Anschlüsse von diesen zentralen Stromentnahmestellen bis zum Verkaufsstand obliegt dem Aussteller. Alle Stromkabel müssen gesichert (z.B. Stolpergefahr für Besucher, Regen) verlegt und durch einen vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen zugelassenen Elektroinstallateur überprüft werden. Eigenständiges Arbeiten an der Energieversorgung ist nicht zulässig! Gefüllte Gasflaschen sind vor Erwärmung und Sonnenbestrahlung zu sichern. Auf die technischen Regeln „Druckgase“ (TRG 280) wird hiermit besonders hingewiesen. Wasserschläuche dürfen nur mit Zulassung für Trinkwasser genutzt werden und sind, wie auch die Abwasserschläuche, gesichert zu verlegen.

§ 4

Der Aufenthalt von Fahrzeugen im Bereich des Stadtfestes ist nur während der Auf- und Abbauzeiten nur zum Be- und Entladen gestattet. Danach müssen Fahrzeuge den Stadtfestbereich sofort verlassen. Pro Aussteller sind maximal 2 Fahrzeuge zur Beschickung des Stadtfestes zugelassen. Die Fahrzeuge sind mit vom Organisationsteam zur Verfügung gestellten Schildern auszustatten. Dies gilt auch für die Kühlwagen, entsprechende Schilder werden zur Verfügung gestellt. Zu den Verkaufszeiten darf der Stadtfestbereich nicht befahren werden!

§ 5

Der Stand muss mit der Bezeichnung des Ausstellers und dem Namen und der Anschrift des Verantwortlichen gekennzeichnet sein!

§ 6

Sprech- und Lautsprecheransagen, sowie Musikdarbietungen sind nur mit schriftlicher Sondergenehmigung zugelassen.

§ 7

Es dürfen nur die im Vertrag genannten Artikel angeboten und verkauft werden! Verboten sind u.a. jegliche NS-Artikel, jegliche Waffen und waffenähnliche Geräte (z.B. Gasspraydosen, Laserpointer). Haushaltsmesser ab einer Klingenlänge von 8cm dürfen nur unter Glas bzw. Für den Besucher nicht erreichbar präsentiert werden. Es ist nicht gestattet, Werbe- und Informationsmaterial zu verteilen!

§ 8

Jeder Stand, der Speisen und/oder Getränke anbietet, muss 2 Abfallbehälter aufstellen. Alle anderen Anbieter müssen je 1 Abfallbehälter aufstellen! Die Behälter sind regelmäßig zu leeren! Jeder Stand hat seinen Standplatz und Umgebung (min. 5m Radius) besenrein zu verlassen. Die benachbarten Stände einigen sich so, dass alle Flächen des Stadtfestgebietes gereinigt werden. Jeder hat seinen Müll gemäß den Vorschriften selbst zu entsorgen, ebenso die öffentlichen Müllbehältnisse. Dieses gilt Freitag bis Sonntag. Der Betreiber des Standes hat seinen Standplatz zu reinigen und ohne zurücklassen von Müll dem zuständigen Mitglied des Organisationsteams sonntags ab 22.00 Uhr zu übergeben! Wird der Standplatz und das Umfeld nicht gereinigt oder abgenommen wird eine Konventionalstrafe von €150,00 erhoben.

§9

Der Standbetreiber muss selbständig eine Schankerlaubnis bei der Stadtverwaltung Leichlingen, Ordnungsamt, Am Büscherhof 1, 42799 Leichlingen, beantragen. Anbieter von alkoholischen Getränken müssen mindestens 1 alkoholfreies Getränk preiswerter als das preiswerteste alkoholische Getränk anbieten.

Download  Antrag Schankerlaubnis 2 Tage                                                    Download Antrag Schankerlaubnis 3 Tage 

§ 10

Gläser und Flaschen müssen gegen einen Pfand von mindestens 1,-€ pro Stück ausgegeben werden. Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bedingungen haben zur Folge, dass der Stand geschlossen werden kann.

 

§ 11

Sollte die Veranstaltung in Folge von außen kommender Ereignisse (z.B. Unwetter, behördliches Verbot) nicht stattfinden können, so steht dem Standbetreiber aus diesem Grunde kein Schadensersatzanspruch zu. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen! Alle Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden!

§ 12

Die zur Zeit gültigen Vorschriften (u.a. der Gewerbeordnung, der Arbeitszeitverordnung, der Arbeitsstättenverordnung, des Jugendschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes) sind zu beachten und einzuhalten.

§ 13

Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bedingungen haben zur Folge, dass eine Konventionalstrafe von €150,00 erhoben werden kann. Bei groben Verstößen kann der Standbetreiber mit sofortiger Wirkung vom Leichlinger Stadtfest ausgeschlossen und der Verkaufsstand sofort geschlossen werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht! Die Entscheidung über einen Ausschluss obliegt dem Organisationsteam!

§ 14

Es gibt keinen Anspruch auf einen speziellen Standort/-platz , die Standplätze werden jedes Jahr neu geplant und zugeteilt.

Die oben genannten Bedingungen werden ohne Einschränkungen durch die „verbindliche Anmeldung“ anerkannt!

 

                          Hier können Sie die Teilnahmebedingungen downloaden

 

Straßensperrungen & Parken
Sperrungen 

Die Brückenstraße inkl. Brückenplatz ist eine halbe Stunde nach Geschäftsschluß (18:30) für den normalen Verkehr gesperrt, so dass nun der Aufbau der Stände stattfindet.

Die Querspange wird ab Freitag 19:00 Uhr für den Verkehr gesperrt, da nun die Rettungsdienste dort ihre Positionen beziehen und die Stände dort aufgebaut werden können.

Offiziell sind beide Straßen bis Sonntag 24:00 gesperrt. Die Durchfahrt wird allerdings situationsabhängig teilweise schon früher wieder freigegeben.

Parken

Die Querspange ist keine Parkfläche, da hier die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen gewährleistet sein muß. Ebenso ist die Ufergasse ein wichtiger Rettungsweg.

Hinter den Bühnen dürfen Künstlerfahrzeuge mit Kennzeichnung kurzfristig zum Be-/Entladen halten.

Benutzen Sie bitte umliegende Parkplätze:

  • Parkplatz am Bahnhof
  • Parkplatz am Rathaus
  • Parkplatz an der Post
  • Parkplätze am Schulzentrum

Idealerweise lassen Sie aber Ihr Fahrzeug zu Hause und können so auch das ein oder andere Bier oder diverse Cocktails oder verschiedene Weine genießen.

Glasflaschenverbot

Seitens der Verwaltung ist auf den gemeinsamen Wunsch des Veranstalters und der Polizei unter Nutzung der Erfahrungen anderer Städte eingegangen worden, wonach ein Verbot über das Mitführen und Benutzen von Glasflaschen anlässlich des Stadtfestes in Leichlingen als sinnvoll und dringend notwendig erachtet wird.

Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasflaschen

Für den genannten Zeitraum ist das Mitführen und die Benutzung von Glasflaschen jeglicher Größe, in dem definierten Bereich außerhalb von geschlossenen Räumen untersagt.

Ausgenommen von diesem Verbot ist das Mitführen von Glasflaschen durch Getränkelieferanten und Personen, welche diese offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme zur häuslichen Verwendung erworben haben.

Zeitlicher Geltungsbereich:

Das Verbot gilt immer von Freitag 11:00 Uhr – Sonntag 24:00 Uhr am Wochenende des Stadtfestes in Leichlingen. Traditionell ist dies das dritte Wochenende im September.

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasflaschen gilt für folgende Bereiche:
– Postwiese und Brückerfeld

– Pastorat
– Wupperbrücke Montanusstraße
– Neukirchener Str. und Fußgängerbrücke
– Neuer und alter Stadtpark

Soweit nicht anders bezeichnet, erstreckt sich das Verbot bei den Straßen im Grenzbereich jeweils auf beide Straßenseiten sowie Gehwegbereiche. Der Geltungsbereich des Verbotes ist der anliegenden Karte zu entnehmen. Diese Karte ist Bestandteil der Allgemeinverfügung.

Von dem angeordneten generellen Mitführungsverbot von Glasflaschen sind lediglich Getränkelieferanten und diejenigen Personen ausgenommen, die dieseoffensichtlich und ausschließlich zum häuslichen Gebrauch mitführen.Damit besteht für Lieferanten und Anlieger innerhalb des Verfügungsgebietes die Möglichkeit, Getränke in den entsprechenden Gewerbebetrieb bzw. nach Hause zu bringen.

Informationen der Feuerwehr

Auch während des Leichlinger Stadtfestes ist die Freiwillige Leichlinger Feuerwehr für uns im Einsatz. Sei es zur vorbeugenden Beratung aber auch um im Gefahrenfall schnell und effektiv eingreifen zu können. Damit so ein Fall aber gar nicht erst eintreten muss, haben die Verantwortlichen einen Infoflyer entworfen, der Hinweise für Aussteller und Mitwirkende zum vorbeugenden Brandschutz und zur sicheren Durchführung enthält.

Unsere Bitte vom Organisationsteam an alle Aussteller: Nehmen Sie die Hinweise und Informationen der Feuerwehr ernst und befolgen sie diese! Durch Ihr entsprechendes Verhalten können große Gefahren erst gar nicht entstehen. Somit ist ein gutes und sicheres Stadtfest möglich.

Ihr Ansprechpartner für die Feuerwehr:
Stadtbrandinspektor Andreas Hillecke
Tel.: 02175 – 990 960

Hier können Sie die Auflagen der Feuerwehr herunterladen 

 

Allgemeine Informationen
Anfahrt
  • Autobahnkreuz Langenfeld (A3 / A542), Abfahrt Langenfeld-Immigrath / Leichlingen
  • Ausfahrt rechts Richtung Leichlingen
  • 2. Ampel nach den Ausfahrten links Richtung Leichlingen
  • nächste rechts Richtung Leichlingen
  • Straßenverlauf folgen bis zur 3. Ampel (Feuerwehr), dort links abbiegen. Straße „Am Wallgraben“
  • nach ca. 200 m rechts ist das Stadtfestgelände
Öffnungszeiten

Freitag von 17:00 Uhr bis 23.30 Uhr

Samstag von 11:00 Uhr bis 23:30 Uhr

Sonntag von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Auf- und Abbauzeiten

Donnerstag von 15:00 Uhr bis Freitag 16:45 Uhr (Postwiese und Brückerfeld)

Freitag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr (Querspange und Brückenstraße)

Samstag von 07:00 Uhr bis 10:45 Uhr

Sonntag ab 18:00 Uhr

An- und Abfahrten der öffentlichen Verkehrsmittel

Wir empfehlen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Stadtfest zu kommen.

Pfandregelung

Alle Stände, die Getränke oder andere Lebensmittel anbieten, müssen ihre Ware in Mehrwegbehältnissen (z. B. Gläser, Porzellantassen, Porzellanteller usw.) anbieten. Hier führ müssen sie ein Pfand von 1,00 € je Teil berechnen. Das Pfand bekommen sie selbstverständlich nach Rückgabe der Mehrwegbehältnisse am Verkaufsstand zurück.

Sperrstunde

Nach 23:30 Uhr am  Freitag und Samstag bzw. 19:00 Uhr am Sonntag darf kein Verkauf mehr an den Ständen stattfinden.

Organisationsteam

Ein Mitglied des Organisationsteam ist während des Stadtfestes immer per Rufbereitschaft zu erreichen.

                                                             Die Nummer lautet : 015678 377888

Rotes Kreuz (DRK)

Das DRK (Deutsches Rotes Kreuz) befindet sich während des Stadtfestes mit einem Rettungszelt und Einsatzwagen auf der Querspange (Verbindung zwischen Marktplatz und Brückenstraße)

Feuerwehr

Im Notfall bitte die 112 anrufen!

Vereinstage des Leichlinger Stadtfest e.V.

Wir , der Verein Leichlinger Stadtfest e.V., organisieren & veranstalten ja seit mehr als 45 Jahren das gleichnamige Stadtfest.

Der maßgebliche Sinn des Stadtfest bestand und besteht darin, dass sich die Leichlinger Vereine dort präsentieren können.

Sofern Sie mit einem Infostand (also KEINEM Verkauf von Waren oder Dienstleistungen) Ihren Verein präsentieren möchten, fallen dazu KEINE Standgebühren an. Es besteht die Möglichkeit, der Teilnahme am Samstag und/oder Sonntag.

 

Bei Teilnahme mit einem Verkauf fallen Standgebühren an. Allerdings in diesem Jahr mit einem einmaligen Willkommensrabatt.

 

Haben wir Ihr Interesse zur Teilnahme geweckt? Dann nutzen Sie direkt unser Anmeldeformular.

Informationen für Teilnehmer
Aufbau der Stände Brückerfeld + Postwiese:
ab Donnerstag, den 19.09.2024 von 15:00 Uhr
bis Freitag, den 20.09.2024 um 14:45 Uhr
Aufbau der Stände Brückenstraße:
ab Freitag, den 20.09.2024 von 19:00 Uhr
bis Samstag, den 21.09.2024 um 10:45 Uhr
Abbau aller Stände:
Sonntag, den 22.09.2024
von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Sie haben Fragen?

Schreiben Sie uns.